Wann kann ich spenden?
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie tatsächlich Blutstammzellen spenden dürfen, ist relativ gering und trifft bei Weitem nicht alle der als Blutstammzellspender registrierten Personen.
Oftmals können sogar Jahre bis Jahrzehnte nach der Registrierung vergehen, bis Sie für eine Blutentnahme und eine weitere, vertiefte Gewebetypisierung angefragt werden.
Erste Anfrage
Hat die Suche in der Datenbank ergeben, dass die Gewebemerkmale des Patienten mit denen eines Spenders übereinstimmen könnten, müssen an einer Blutprobe des Spenders weitere, vertiefte Gewebetypisierungen sowie die Bestimmung der wichtigsten Infektmarker durchgeführt werden.
Nur ein Teil der registrierten Spenderinnen und Spender werden im Laufe der Zeit, in der sie in der Datenbank registriert sind, aufgrund einer möglichen Übereinstimmung für weitere Bluttests angefragt.
Selbst wenn Sie für weitere Bluttests angefragt werden, so ist die Chance, Knochenmark oder periphere Blutstammzellen zu spenden, immer noch gering.
Bis heute sind über 35‘500 Personen registriert. Im Jahr 2011 wurden 177 Spender für einen Kompatibilitätstest angefragt.
Werden Sie nun zu den vertieften Gewebetypisierungen gebeten, wird sich zeigen, ob Sie für diesen Patienten tatsächlich kompatibel sind. Sind Sie für diesen Patienten nicht kompatibel, so heisst das nur, dass Sie in diesem Fall nicht Blutstammzellen spenden können.
Aber es kann durchaus passieren, dass Sie einige Zeit später erneut für einen anderen Patienten angefragt werden. Deshalb es sehr wichtig, dass Sie nach der Registrierung Ihre Adresse immer aktuell halten.
Konkrete Spendeanfrage
Nachdem eine Spenderin/ein Spender zu vertieften Bluttests gebeten wurde, können noch einige Woche vergehen bis feststeht, wer für eine Knochenmark- oder periphere Blutstammzellspende in Frage kommt.
Ist nun ein Spender aufgrund passender Gewebemerkmale tatsächlich geeignet und immer noch zur Blutstammzellspende bereit, wird ein Termin für die Entnahme vereinbart sowie die Entnahmeart festgelegt. Welche Form der Spende angewendet wird, entscheidet das transplantierende Team; der Spendende hat dabei aber immer ein Mitspracherecht!
Dann wird circa 3-4 Wochen vor der Entnahme im Entnahmezentrum ein ausführlicher Gesundheitscheck durchgeführt: Denn nur absolut gesunde Menschen kommen als Spender in Frage.
Ist alles sorgfältig abgeklärt und der Spender gesund, so steht einer Transplantation nichts mehr im Wege. Selbstverständlich hat aber immer die spendende Person das letzte Wort.
Transplantation
Die Transplantation von Blutstammzellen erfolgt nur in darauf spezialisierten Spitälern. Die medizinische Vorbereitung des Patienten richtet sich primär nach der Art und dem Stadium der Krankheit. Sie hat zum Ziel, die kranken, blutbildenden Stammzellen zu eliminieren und dadurch Platz für neue zu schaffen. Dies geschieht entweder durch Chemotherapie und/oder durch Ganzkörperbestrahlung. Die neuen Blutstammzellen werden dem Patienten wie bei einer Bluttransfusion intravenös verabreicht.
Dabei sind die sogenannten «Homing Rezeptoren» dafür verantwortlich, dass die Stammzellen den Weg vom Blut ins Knochenmark finden. Hier sollen sie sich vermehren und nach zwei bis vier Wochen neue rote und weisse Blutkörperchen sowie Blutplättchen bilden.
Danach hängt die dauerhafte Heilung im Wesentlichen davon ab, ob alle ehemaligen, kranken Blutstammzellen des Patienten zerstört werden konnten.
Der zeitliche Faktor ist von zentraler Bedeutung bei der Transplantation: Weil die Blutstammzellen sehr kurzlebig sind, müssen Entnahme und Transplantation so aufeinander abgestimmt werden, dass die entnommenen Blutstammzellen spätestens innerhalb 48 bis 72 Stunden transplantiert werden – selbst wenn der Transport über Tausende von Kilometern erfolgt.
Anonymität von Spender und Empfänger
Wie bei der Blutspende dürfen sich Spender und Empfänger von Blutstammzellen nicht kennen. Sie dürfen voneinander weder Namen noch andere persönliche Informationen erhalten. Diese Regelung wurde zum persönlichen Schutze von Spendern und Empfängern eingeführt.
Bis vor einigen Jahren konnten sich Spender und Empfänger – wenn beide Seiten ausdrücklich damit einverstanden waren – kennenlernen oder zumindest brieflich Kontakt miteinander aufnehmen. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen gab es aber Fälle, bei denen diese Lockerung der Anonymität negative Folgen hatte.






